Krankmeldungen

Telefonische Krankmeldungen

Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens bis 7.30 Uhr unter der Telefonnummer 0228/777880 unter Angabe des Namens und der Klasse krank.

Meldepflichtige Krankheiten

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. Hier können Sie die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachlesen.

Hier finden Sie die Infoblätter der Infektionskrankheiten.

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